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Was heißt „asozial“?
Arbeitshaus und KZ – Zur NS-spezi­fischen Verfolgung von Asozialen?

Der Begriff „asozial“ wurde schon vor der NS-Zeit verwendet. Aber erst durch die Nazis wurde er weit verbreitet. Die Nazis machten „asozial“ zu einer Kategorie von Verfolgung.

Außerdem wurden die Kriterien, was „asozial“ ausgeweitet. In Berlin erließ die Stadtverwaltung im April 1938 eine Ver­fü­gung, nach der als „asozial“ gelten konnte, „wer sich wegen eines nicht nur vorüber­gehenden Zustandes körperlicher, geistiger oder sittlicher Unzulänglichkeit“ einordnen „kann oder will“ und „dadurch das Volk, seine Familie oder sich selbst erheb­lich schädigt oder gefährdet“. Insbesondere galt als „asozial“, „wer verwahr­lost ist oder zu verwahrlosen droht“.

Das waren sehr ungenaue Definitionen, die die den Behörden zugleich weitgehende Eingriffsrechte auf individuelle Lebens­weisen ermöglichten.

Weiterführende Literatur

Thomas Irmer: »…die sogenannten asozialen Ele­mente ebenfalls zur Vernichtung reif machen…« - Das Berliner Arbeitshaus Rummelsburg zwischen Anfang und Ende der NS-Euthanasie, in: KZ Gedenk­stätte Neuengamme (Hg.): Beiträge zur Geschichte der national­sozial­istischen Verfolgung in Norddeutschland, Heft 17 (2015), Bremen: Edition Temmen.

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Konzeption/Umsetzung: berlinHistory